Regeln

Allgemeine Regeln

1. Allgemeines

1.1 Geltungsbereich
Diese Regeln gelten für alle Besucher, Teilnehmer und Begleitpersonen von Unit 13 auf dem gesamten Gelände, einschließlich aller Aktivitäten, Spielfelder, Attraktionen und Einrichtungen.

Zusätzlich zu diesen Regeln gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Unit 13, die Hausordnung und alle für eine Aktivität geltenden Sicherheitsvorschriften.

Stehen diese Regeln im Widerspruch zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, haben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vorrang. Besondere Sicherheitsanweisungen von Unit 13 für eine Aktivität sind stets zu befolgen.

1.2 Zutritt
Unit 13 kann den Zutritt zum Gelände oder die Teilnahme an Aktivitäten verweigern oder beenden, wenn dies aus Gründen der Sicherheit, Ordnung, des Verhaltens, der Nichteinhaltung von Regeln oder aus anderen berechtigten Gründen erforderlich ist.

Wird die Teilnahme wegen offener Zahlungen oder früherer Reservierungen verweigert, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.3 Minderjährige und Aufsicht
Eltern, Erziehungsberechtigte und/oder Begleitpersonen sind für die Beaufsichtigung Minderjähriger außerhalb von Aktivitäten verantwortlich, die unter Aufsicht von Unit 13 stattfinden.

Während betreuter Aktivitäten müssen minderjährige Teilnehmer alle Anweisungen der Mitarbeiter und Instruktoren von Unit 13 befolgen.

1.4 Haustiere
Haustiere und andere Tiere sind auf dem Gelände von Unit 13 nicht erlaubt, es sei denn, Unit 13 hat zuvor ausdrücklich zugestimmt oder der Zutritt ist gesetzlich vorgeschrieben.

1.5 Parken
Unit 13 stellt auf seinem Gelände Parkmöglichkeiten zur Verfügung.

Besucher müssen Fahrzeuge sorgfältig und ausschließlich auf den ausgewiesenen Parkflächen abstellen sowie alle Verkehrs und Sicherheitsanweisungen auf dem Gelände befolgen.

Das Parken erfolgt auf eigenes Risiko des Fahrzeughalters. Eine Haftung von Unit 13 richtet sich nach den Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.6 Verbotene Gegenstände
Waffen, scharfe Gegenstände oder andere gefährliche Gegenstände dürfen nicht auf das Gelände von Unit 13 gebracht werden, es sei denn, sie sind für eine bestimmte Aktivität ausdrücklich erlaubt und entsprechen den geltenden gesetzlichen und sicherheitsrelevanten Anforderungen.

Für Airsoft Geräte und Airsoft Ausrüstung gelten die besonderen Airsoft Regeln und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Unit 13 ist berechtigt, erforderliche Sicherheitskontrollen durchzuführen und verbotene Gegenstände vom Gelände zu verweisen.

2. Verhalten und Sicherheit

2.1 Allgemeines Verhalten
Besucher müssen sich gegenüber anderen Besuchern, Teilnehmern, Mitarbeitern und der Umgebung respektvoll verhalten.

Verhalten, das die Sicherheit, Ordnung, das Erlebnis anderer oder den normalen Ablauf von Aktivitäten beeinträchtigt, ist nicht gestattet.

2.2 Sicheres Verhalten
Außerhalb ausgewiesener Spiel und Aktivitätsbereiche ist es nicht erlaubt:

  • zu rennen, wenn dadurch eine unsichere Situation entstehen kann
  • auf Kulissen, Installationen, Hindernisse oder Konstruktionen zu klettern
  • gesperrte oder abgesperrte Bereiche zu betreten
  • Ausrüstung oder Sicherheitssysteme ohne Erlaubnis zu bedienen
  • sich auf andere Weise unsicher oder leichtsinnig zu verhalten

Innerhalb von Spiel und Aktivitätsbereichen müssen die für die jeweilige Aktivität geltenden Regeln und Sicherheitsanweisungen befolgt werden.

2.3 Anweisungen des Personals
Anweisungen von Mitarbeitern, Instruktoren und Marshals von Unit 13 zu Sicherheit, Ordnung und Ablauf der Aktivitäten sind sofort zu befolgen.

Wenn ein Mitarbeiter, Instruktor oder Marshal der Ansicht ist, dass eine Aktivität nicht mehr sicher fortgesetzt werden kann, darf die Aktivität sofort unterbrochen oder beendet werden.

2.4 Gewalt, Bedrohung und Straftaten
Körperliche Gewalt, Bedrohung, Einschüchterung, aggressives Verhalten, Diskriminierung und vorsätzlicher Vandalismus sind verboten.

Bei Straftaten, ernsthaften Bedrohungen, Gewalt oder anderen schwerwiegenden Vorfällen kann Unit 13 die Polizei verständigen und/oder Anzeige erstatten.

2.5 Alkohol und Drogen
Der Besitz und/oder Konsum weicher oder harter Drogen auf dem Gelände ist verboten.

Die Teilnahme an Aktivitäten unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen Substanzen, die eine sichere Teilnahme beeinträchtigen können, ist nicht gestattet.

Für Alkoholkonsum vor oder während Aktivitäten gelten ebenfalls die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die für die jeweilige Aktivität geltenden besonderen Regeln.

Unit 13 kann Personen, die unter Einfluss stehen, den Zutritt oder die Teilnahme verweigern oder sie vom Gelände entfernen.

2.6 Rauchen
Rauchen ist nur in ausdrücklich von Unit 13 ausgewiesenen Bereichen gestattet.

2.7 Sauberkeit und Hygiene
Besucher müssen das Gelände sauber halten und Abfälle in den dafür vorgesehenen Abfallbehältern entsorgen.

3. Nutzung von Einrichtungen und Ausrüstung

3.1 Allgemeine Nutzung
Besucher und Teilnehmer müssen alle Einrichtungen, Materialien, Spiele, Attraktionen, Geräte und sonstiges Eigentum von Unit 13 sorgfältig behandeln.

3.2 Schäden und Vandalismus
Vorsätzliche Beschädigung, Vandalismus oder schuldhafter Missbrauch von Eigentum von Unit 13 sind verboten.

Für Haftung und Ersatz von Schäden gelten die Bestimmungen von Artikel 7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

3.3 Ausrüstung, Spiele und Attraktionen
Ausrüstung, Spiele, Materialien und Attraktionen dürfen nur bestimmungsgemäß und entsprechend den erteilten Anweisungen verwendet werden.

Mängel, Schäden oder möglicherweise unsichere Situationen müssen unverzüglich einem Mitarbeiter gemeldet werden. Defekte oder unsichere Geräte oder Materialien dürfen nicht weiter benutzt werden.

3.4 Missbrauch und Sabotage
Die absichtliche Störung von Aktivitäten sowie die Manipulation oder Sabotage von Spielen, Ausrüstung, Sicherheitsvorrichtungen oder Systemen sind verboten.

Ein Verstoß kann zur sofortigen Beendigung der Teilnahme und/oder zum Verweis vom Gelände führen.

3.5 Speisen und Getränke
Für das Mitbringen und den Verzehr eigener Speisen und Getränke gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Unit 13 und die vor Ort erteilten Anweisungen.

Speisen und Getränke können vor Ort erworben werden.

4. Gesundheit, Sicherheit und Vorfälle

4.1 Unfälle und Vorfälle
Jeder Unfall, jede Verletzung, jeder Mangel, jede Gefahrensituation oder jeder andere Sicherheitsvorfall muss so schnell wie möglich einem Mitarbeiter von Unit 13 gemeldet werden.

Soweit aus Sicherheitsgründen erforderlich, darf eine Aktivität sofort unterbrochen oder beendet werden.

4.2 Risiken und Haftung
Die von Unit 13 angebotenen Aktivitäten können körperliche, sportliche, wettbewerbliche und/oder abenteuerliche Risiken beinhalten.

Die normalen und vorhersehbaren Risiken einer Teilnahme, die Pflichten der Teilnehmer, die Sicherheitsverpflichtungen von Unit 13 und die Haftung von Unit 13 sind ausführlich in Artikel 11 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt.

Die Haftung richtet sich ausschließlich nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem anwendbaren Recht.

4.3 Technische Störungen, Notfälle und höhere Gewalt
Bei technischen Störungen, Notfällen, Räumungen, behördlichen Maßnahmen, Ausfall von Versorgungsleistungen oder anderen Umständen, die eine Aktivität ganz oder teilweise verhindern, dürfen Aktivitäten geändert, unterbrochen oder beendet werden.

Die Rechte und Pflichten von Unit 13 und dem Kunden richten sich in diesen Fällen nach den Regelungen über höhere Gewalt in Artikel 12 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

4.4 Sicherheitsanweisungen und Briefing
Für Airsoft und Tactical Lasergame ist das vollständige digitale Sicherheitsbriefing von Unit 13 vor der Teilnahme verpflichtend.

Die digitale Sicherheitsunterweisung wird vor Ort bei Unit 13 direkt nach dem Check-in und vor Beginn der Aktivität durchgeführt. Teilnehmende müssen zu Hause keinen Link öffnen oder vorab online eine Unterweisung abschließen, es sei denn, Unit 13 kommuniziert dies für eine bestimmte Veranstaltung ausdrücklich im Voraus anders.

Eine Teilnahme ist erst nach vollständigem Abschluss des erforderlichen Briefings gestattet.

Die maßgeblichen Bestimmungen stehen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den aktivitätsspezifischen Regeln.

5. Foto, Video und Datenschutz

5.1 Foto und Videoaufnahmen durch Besucher
Foto und Videoaufnahmen für private Zwecke sind erlaubt, sofern:

  • die Sicherheit und der Ablauf von Aktivitäten nicht gestört werden
  • die Privatsphäre anderer Besucher und Teilnehmer respektiert wird
  • Anweisungen des Personals befolgt werden
  • für die betreffende Aktivität oder den Ort keine abweichenden Regeln gelten

Für kommerzielle Aufnahmen, professionelle Produktionen, Werbeaufnahmen oder sonstige kommerzielle Nutzung ist eine vorherige Zustimmung von Unit 13 erforderlich.

5.2 Datenschutz, Kameraüberwachung und Bildmaterial
Für die Verarbeitung personenbezogener Daten, Kameraüberwachung sowie Fotos und Videos, die von oder im Auftrag von Unit 13 erstellt werden, gilt die aktuelle Datenschutzerklärung von Unit 13.

Für Cookies und ähnliche Technologien auf der Website gilt die aktuelle Cookie Richtlinie von Unit 13.

6. Sonstige Bestimmungen

6.1 Kommerzielle Tätigkeiten
Ohne vorherige Zustimmung dürfen auf dem Gelände von Unit 13 keine kommerziellen Tätigkeiten ausgeübt werden, darunter Verkauf, Promotion, Kundenwerbung, Werbung, kommerzielle Fotografie oder andere kommerzielle Dienstleistungen.

6.2 Verstöße gegen die Regeln
Bei einem Verstoß gegen diese Regeln, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, aktivitätsspezifische Regeln oder Anweisungen des Personals kann Unit 13 je nach Schwere des Verstoßes:

  • eine Verwarnung aussprechen
  • die Teilnahme sofort beenden
  • den Besucher oder Teilnehmer vom Gelände entfernen
  • künftigen Zutritt oder künftige Teilnahme verweigern
  • soweit erforderlich die Polizei oder andere zuständige Behörden verständigen

Eine Beendigung oder Entfernung wegen schuldhaften Verhaltens des Besuchers oder Teilnehmers begründet keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Schadensersatz, soweit zwingendes Recht nichts anderes bestimmt.

6.3 Ordnung und Sicherheit
Bei gefährlichem Verhalten, schwerer Störung der Ordnung, Aggression, Einschüchterung, Nichtbefolgung von Sicherheitsanweisungen oder anderen die Sicherheit gefährdenden Situationen kann Unit 13 Besucher oder Teilnehmer sofort vom Gelände entfernen oder die Teilnahme beenden.

6.4 Aktivitätsspezifische Regeln
Für einzelne Aktivitäten, darunter Airsoft, Junior Airsoft, Tactical Lasergame sowie andere Spiele, Events und Arrangements, können zusätzliche Regeln und Sicherheitsanforderungen gelten.

Die für die jeweilige Aktivität geltenden Sicherheitsregeln und Anweisungen müssen jederzeit befolgt werden.

6.5 Änderungen
Unit 13 kann diese Regeln ändern, wenn dies wegen Sicherheitsaspekten, des Betriebs, Änderungen der Aktivitäten oder geltender Vorschriften erforderlich ist.

Für vertragliche Rechte und Pflichten bleiben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Unit 13 maßgeblich.

Abschließender Hinweis

Unit 13 möchte sicherstellen, dass jeder Besucher die Einrichtungen sicher und angenehm nutzen kann.

Mit dem Betreten des Geländes und/oder der Teilnahme an Aktivitäten wird von jedem Besucher erwartet, diese Regeln, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, geltenden Sicherheitsregeln und Anweisungen des Personals einzuhalten.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an einen Mitarbeiter von Unit 13.